Friedensarbeit & Zivildienst
Friedensarbeit & Zivildienst
Wir beraten und begleiten Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende von der Entscheidung der Verweigerung bis zum Ende des Zivildienstes. Noch unterstehen alle jungen Männer der Wehrpflicht, die in verschiedenen Formen abgeleistet werden kann (Grundwehrdienst, Zivildienst, Polizei- und BGS-Dienst, Zivil- und Katastrophenschutz, anderer Dienst im Ausland).
In unseren Veranstaltungen wollen wir auch Friedensfragen wieder mehr ins Bewusstsein rufen. Wir diskutieren über Gewalt und Konfliktpotenziale und suchen gemeinsam nach Lösungsansätzen. Insbesondere soll hier auf den Grundkurs Gewaltfreie Konfliktbearbeitung hingewiesen werden.
Das Landesjugendpfarramt bietet eine Reihe von Veranstaltungen speziell für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende. Dabei geht es zum Beispiel darum, das Motivationsloch zu überwinden, das sich unweigerlich nach den ersten Monaten des Zivildienstes auftut. Unsere Workshops, Seminare und Reisen bieten Erholung, Bildung und die Möglichkeit, neue Leute kennen zu lernen.
Viele junge Männer entscheiden nach den Vorteilen, die ihnen der eine oder andere Dienst voraussichtlich bringen wird. Aber wer den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, wird nach den Gründen, insbesondere nach seiner Gewissensentscheidung gefragt. Nur sie genießt den Schutz des Grundgesetzes. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden Zivildienstleistende.
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie Informationen zur Kriegsdienstverweigerung brauchen. Außerdem gibt es in jedem Kirchenbezirk einen ehren- oder nebenamtlich Beauftragten, der zu den Fragen im Zusammenhang mit Zivildienst beraten kann.
Weiterhin beraten wir bei der Dienststellensuche.
Für Workshops, Seminare und Rüstzeiten der kirchlichen Beauftragten können Zivildienstleistende Sonderurlaub beantragen, der von der Dienststelle genehmigt werden soll, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen (Leitfaden A8). Beantragen Sie den Sonderurlaub rechtzeitig, damit er bei der Dienstplanung berücksichtigt werden kann. Die Fahrtkosten zwischen Dienststelle und Tagungsort werden bis zu 44,00 € erstattet (Bahn kürzeste Strecke und andere öffentliche Verkehrsmittel unter Ausnutzung aller Ermäßigungen = ZD Fahrkarte mit ZD € Ausweis). Ein Verpflegungsgeld von 7,20 € zahlt die Dienststelle aus, so dass für die Teilnahme ein geringer Eigenbeitrag von ca. 1,50 € pro Tag veranschlagt werden muss.
Kontakt
Bei Fragen können Sie sich an den Fachbereich Friedensarbeit, Zivildienst und Kriegsdienstverweigerer wenden.
Im Bestellcenter finden sie Material unter Publikationen und können von dort aus direkt bestellen.
Veranstaltungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Veranstaltungen des Fachbereiches Friedensarbeit, Zivildienst und Kriegsdienstverweigerer. Dazu gehören der Grundkurs gewaltfreie Konfliktbearbeitung oder spezielle Freizeiten für Zivildienstleistende.
Weitere Informationen
- Begründung der Gewissensentscheidung
- Zivildienst im Ausland
- Dienststellen
- Anregungen und Hilfe für Zivildienstleistende
